Die Konsequenz Wenn die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht ins Unermessliche steigen sollen, müssen zwangsläufig die Ausgaben begrenzt
werden. Das wiederum heißt: weitere Einschrän- kung des Leistungsumfanges in der gesetzlichen Rentenversicherung! Das Ziel Die aktuelle Rentenreform soll den Beitragssatz
zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 nicht über 22 % steigen lassen und die da- raus zusätzlich entstehenden Versorgungslücken im Alter durch private Vorsorge, die staatlich
gefördert wird, schließen. Aber die neue, staatlich geförderte Altersvorsorge kann Ihre bisherige private Vorsorge nicht ersetzen. Sie fängt lediglich die finanziellen Einbußen auf, die im Zuge der
aktuellen Rentenreform entstehen. Deshalb ist neben der gesetzlichen und der staat- lich geförderten Altersrente die private Vorsorge auch weiterhin ein wichtiger Faktor zur Aufrecht-
erhaltung des Lebensstandards im Ruhestand sowie für die Hinterbliebenenabsicherung und zur Absicherung der Arbeitskraft. Denn dafür sieht der Gesetzgeber bei der staatlich geförderten Alters-
vorsorge keinen Schutz vor. |