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... und was passiert, wenn Sie wegen einer Krankheit

    oder einem Unfall nicht mehr arbeiten können??

Zum 1. Januar 2001 wurden die gesetzlichen Erwerbs- und
 Berufsunfähigkeitsrenten neu geregelt

ErwerBil

Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes
Kapital. Denn durch den Einsatz
Ihrer Arbeitskraft erzielen Sie das
Einkommen, das sie für die
Deckung Ihres Lebensunterhaltes
und die Verwirklichung Ihrer Pläne
und die Ihrer Familie benötigen.
Doch Ihre Fähigkeit, ein Arbeits-
einkommen zu erzielen, hängt
maßgeblich von Ihrer Gesundheit
ab. Sind Sie aber wegen einer lang
andauernden Krankheit oder eines
Unfalls nicht mehr in der Lage, Ihrem
Beruf nachzugehen, hat dies gravierende
Konsequenzen für Sie, denn die Versor-
gung durch die Sozialversicherung ist in
den meisten Fällen völlig unzureichend.

Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2001
die gesetzlichen Regelungen zur Berufs-
und Erwerbsunfähigkeitsrente geändert
- mit teilweise dramatischen Auswirkungen
für viele Versicherte.

Die wichtigsten Änderunen im Überblick:

Der Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit wird drastisch
eingeschränkt
- Nur Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren worden sind,
erhalten noch Berufsunfähigkeitsrente. Allerdings wird diese Berufs-
unfähigkeitsrente um ca. 25 % niedriger ausfallen, als nach bisherigem
Recht. Jüngere Versicherte haben keinen gesetzlichen Berufsunfähig-
keitsschutz mehr.

Die bisherigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten wurden
durch ein zweistufiges System von Erwerbsminderungsrenten
ersetzt
- Volle Erwerbsminderungsrente wird bei einem Restleistungsvermögen
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter 3 Stunden pro Tag gezahlt.

- Halbe Erwerbsminderungsrente wird bei einem Restleistungsvermögen
auf dem allgeminen Arbeitsmarkt zwischen 3 und unter 6 Stunden pro Tag
gezahlt.

- Personen mit einem Restleistungsvermögen zwischen 3 und unter
6 Stunden erhalten nur dann eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn
sie wegen Arbeitslosigkeit kein Erwerbseinkommen erzielen können.

- In allen anderen Fällen werden keine Erwerbsminderungsrenten gezahlt

- Die Höhe der Erwerbsminderungsrenten wird an die Höhe der vor-
gezogenen Altersrenten angepasst. Das heißt, dass sie noch um bis zu
10,8 % gekürzt werden, wenn sie vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch
genommen werden.

- Für Versicherte, die am 31. Dezember 2000 bereits eine Rente wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen haben, wird das alte Recht beibehalten.

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind unzureichend.

Wir berechnen Ihnen Ihre persönliche Versorgungssituation

rufen Sie uns an oder senden Sie mir eine E-Mail

Telefon 09851 - 6807

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